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Schutz des geistigen Eigentums

Der Schutz des geistigen Eigentums ist in der Schweiz hoch entwickelt. Ein umfassendes System von Patent-, Marken-, Designschutz und Urheberrechten garantiert auf nationaler und internationaler Ebene die Ergebnisse von Innovation und Kreativität. Wer eine Erfindung zum Patent anmeldet, eine Marke registriert oder ein Design hinterlegt, wendet sich an das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) in Bern. Für international tätige Unternehmen ist hervorzuheben, dass sie somit mit einer einzigen Eintragung weltweiten Schutz erlangen können.

Das IGE, zuständige Stelle für die gewerblichen Schutzrechte und das Urheberrecht, ist ein eigentliches Kompetenzzentrum für alle Anliegen zu den Themen Patente, Marken, Design, Topografien von Halbleitererzeugnissen und Urheber- und verwandte Schutzrechte. Erste Informationen über die eingetragenen Schweizer Schutztitel stehen über das IGE-eigene elektronische Schutzrechtsregister offen. Als WTO-Mitglied setzt die Schweiz die Vorschriften des WTO/TRIPS -Abkommens um.

In der Datenbank Swissreg stellt das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum kostenlos Informationen aus dem Marken-, Patent- und Designregister sowie zu geschützten Topografien zur Verfügung. Swissreg enthält schweizerische Marken und Eintragungsgesuche, nicht aber internationale Marken, die ebenfalls Schutzwirkung in der Schweiz entfalten können. Diese internationalen Marken sind bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) in Genf registriert.

1.Idee


Schutz möglich?
Ideen als solche können nicht geschützt werden, unter Umständen aber deren Ausgestaltung:

• So können technische Lösungen durch ein Patent geschützt werden (z.B. beheizbare Skischuhe),
• der Name eines Produktes oder ein Logo durch eine Markenhinterlegung (z.B. Ricola),
• die Form eines Produktes durch eine Designhinterlegung (z.B. Colani-Flasche),
• und Werke der Literatur und Kunst sowie Computerprogramme durch das Urheberrecht.

Blosse Entdeckungen, ästhetische Formgebungen und gedankliche oder geschäftliche Verfahren werden in der Schweiz nicht als Erfindungen angesehen und können somit nicht patentiert werden. Unter einer Entdeckung versteht man das blosse Auffinden und Beschreiben von etwas bereits Existierendem. Eine Erfindung erweitert die technischen Möglichkeiten des Menschen, eine Entdeckung nur sein Wissen.
2.Geheim halten!• Absolute Geheimhaltung der Idee (Erfindung, Design, Marke), v.a. wenn sie geschützt werden soll
• Recht steht demjenigen zu, der die Marke zuerst hinterlegt.
3.Recherchieren• Idee neu?
• Ähnliche Produkte, die bereits realisiert sind
• Recherche im Internet, in der Fach- und Patentliteratur, an Fachmessen und in Produktkatalogen
4.Produkte realistisch?• Marktbedürfnis
• Realisierbarkeit
5.Produktentwicklung• Prototyp
• Businessplan
• Unternehmensgründung
• Internetauftritt
• Marke/Produktname
• Gesetzliche Auflagen
• Rechte Dritter beachten
6.Schützen• Antrag einreichen beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum

– Patente
– Marken
– Designs
– Urheberrecht

• Schutzrechtsstrategie definieren: was soll geschützt werden, wie sollen die Schutzrechte überwacht, verteidigt oder verwertet werden (z.B. Verkauf oder Lizenzierung)
7.Markteinführung
Quelle: Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (IGE)
 
Zuletzt aktualisiert am: 02.10.2009
Osec
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