Produktvorschriften und Produkt-haftpflicht
Aus sicherheits- und gesundheitspolitischen Erwägungen, aus Gründen des Umwelt- und Verbraucherschutzes sowie der Einhaltung internationaler und nationaler Normen unterliegen Arzneimittel, Kosmetikprodukte, Reinigungsmittel, Elektrogeräte, Mess- und Wägevorrichtungen, Heizungsanlagen, Druckbehälter und Motorfahrräder bei der Einfuhr bzw. dem Absatz in der Schweiz bestimmten Vorschriften.
Der Gesetzgeber entscheidet aufgrund des Gefährdungspotenzials der Produkte, welche Konformitätsbewertungsverfahren zur Anwendung gelangen. Diese reichen von einer Selbstkontrolle z.B. für Maschinen über eine Bewertung durch unabhängige, von den Behörden anerkannte Konformitätsbewertungsstellen, z.B. für Druckgeräte bis hin zu einer staatlichen Zulassung z.B. für Arzneimittel.
Die meisten Staaten kennen heute eine grosse Vielzahl technischer Vorschriften. Kaum ein auf dem Markt befindliches Produkt ist von ihnen nicht erfasst. In der Schweiz sind diese Vorschriften – auf Bundesebene – in über 30 Gesetzen und mehr als 160 Verordnungen enthalten. Ausserdem gelten (noch) einzelne kantonale technische Regelungen.
Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (Englisch: Mutual Recognition Agreements – MRA) sind ein handelspolitisch bedeutsames, auch im Rahmen der WTO anerkanntes Instrument zur Beseitigung technischer Handelshemmnisse im staatlich regulierten Bereich. Sind die Produktvorschriften der beiden Staaten gleichwertig, genügt eine im Exportstaat nach dessen eigenen Vorschriften durchgeführte Konformitätsbewertung auch für das Inverkehrbringen des betreffenden Produktes in der anderen Vertragspartei. Das wirtschaftspolitisch bedeutungsvollste MRA ist dasjenige mit der Europäischen Union (Stichwort CE-Kennzeichnung (Conformité Européene)).
Die schweizerischen Produkthaftpflicht-Vorschriften entsprechen weitgehend den in der Europäischen Union geltenden Regeln: Der Hersteller haftet unabhängig von seinem Verschulden für Schäden, die durch fehlerhafte Produkte verursacht werden. In der Schweiz gilt diese Haftpflicht für alle Produkte, die ab 1994 in Verkehr gebracht wurden. Durch Verordnung wurden die Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen für technische Geräte festgelegt. Die Schweiz hat im Bereich der technischen Normen weitgehend die Regelungen der Europäischen Union übernommen, so dass für den Export in die EU in diesem Bereich keine entscheidenden Marktbarrieren mehr existieren.
Die folgenden Abschnitte gehen auf Vorschriften einiger wichtiger Produktkategorien ein. Im Einzelfall sind aufgrund der grossen Zahl an Gesetzen und Verordnungen detaillierte Abklärungen unerlässlich.














