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Gesellschaftsformen

Die Handels- und Gewerbefreiheit erlaubt es allen Personen, auch Ausländern, in der Schweiz ein Gewerbe zu betreiben, ein Unternehmen zu gründen oder sich an einem solchen zu beteiligen. Es braucht grundsätzlich keine Genehmigung durch die Behörde, keine Mitgliedschaft in Kammern und Berufsverbänden und keine jährliche Meldung von Betriebszahlen. Für Ausländer ist zur persönlichen und dauernden Geschäftsausübung jedoch eine Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung nötig.

Das schweizerische Recht unterscheidet bei den Gesellschaftsformen zwischen Personengesellschaften (Einzelunternehmen, Kommandit-, Kollektivgesellschaft) und Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaft (AG), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)). Der angelsächsischen «Limited Partnership» entspricht die neu geschaffene Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen (KkK). Die Rechtsform der GmbH & Co.KG existiert in der Schweiz nicht. Ca. 50 % der Schweizer Unternehmen werden unter den Rechtsformen AG und GmbH betrieben (der Anteil der GmbH ist steigend).

Die adäquate Ansiedlungsform für ein ausländisches Unternehmen in der Schweiz hängt unter anderem von der Art und dem Zeithorizont des Geschäftes, von den rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen sowie von den strategischen Zielen des Managements ab (Headquarter, Produktions- oder Betriebsstätte, Verkaufsbüro, Finanz- oder Dienstleistungsunternehmen). Ein Unternehmen oder eine Privatperson aus dem Ausland kann die für ihr Geschäft richtige Ansiedlungsform selber bestimmen. Dies bedarf einer sorgfältigen Evaluation, bei welcher die steuerlichen Gesichtspunkte eine entscheidende Rolle spielen. Die frühzeitige Involvierung eines mit den Schweizer Verhältnissen (rechtliche und steuerliche) vertrauten Beraters empfiehlt sich.

Grundsätzlich bieten sich folgende Ansiedlungsformen an:

  • Gründung einer Personengesellschaft oder einer Kapitalgesellschaft
  • Errichtung einer Zweigniederlassung
  • Akquisition eines bestehenden Geschäftes in der Schweiz (Personengesellschaft
    oder Kapitalgesellschaft)
  • Errichtung eines gemeinsamen Joint Ventures (Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft)
  • (Strategische) Allianz mit oder ohne Kapitalbeteiligung

Die typischen Ansiedlungsformen eines ausländischen Unternehmens in der Schweiz sind die Tochtergesellschaft (als AG oder GmbH) und die Zweigniederlassung. Eine attraktive Möglichkeit für Risikokapital ist auch die neu geschaffene Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen.

Bei der Wahl der geeigneten Gesellschaftsform sind folgende Kriterien ausschlaggebend:

  • Kapital: Gründungskosten, Kapitalbedarf und vorgeschriebenes Mindestkapital
  • Risiko/Haftung: Je höher das Unternehmerrisiko oder der finanzielle Einsatz, desto eher sollte man sich für eine Gesellschaftsform mit limitierter Haftung entscheiden
  • Unabhängigkeit: Je nach Rechtsform ist der Handlungsspielraum begrenzt
  • Steuern: Je nach Gesellschaftsform werden Geschäftseinkünfte und -vermögen des Unternehmens und des Eigentümers dabei getrennt oder zusammen besteuert
  • Soziale Sicherheit: Gewisse Sozialversicherungen sind je nach Rechtsform obligatorisch, freiwillig oder gar inexistent
 
Zuletzt aktualisiert am: 04.12.2009
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