Doppelbesteuerungsabkommen
Um den Effekt einer Doppelbesteuerung in der Schweiz und im Ausland möglichst gering zu halten, hat die Schweiz Steuerabkommen in Bezug auf direkte Einkommenssteuern mit allen wichtigen Industrienationen und vielen anderen Ländern geschlossen. Die meisten dieser Abkommen orientieren sich an den Grundsätzen des
OECD-Musterabkommens, in dem festgelegt ist, wo Einkünfte oder Vermögen zu versteuern sind, und die Verfahren zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung beschrieben werden. Die Schweiz hat sich für die Freistellungsmethode entschieden, nach der im Ausland erzielte Einkünfte von der Besteuerung in der Schweiz befreit sind.
Die jeweiligen Einkünfte und Vermögenswerte werden lediglich zur Berechnung des anzuwendenden Steuersatzes herangezogen (Progressionsvorbehalt).
Bei bestimmten Einkünften (Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren) sind beide Staaten – der Staat, in dem der Ertrag erzielt wird, und der Wohnsitzstaat des Empfängers – berechtigt, diese zu besteuern. Das Doppelbesteuerungsabkommen
beschränkt jedoch das Besteuerungsrecht des Quellenlandes, wobei die betreffende Quellensteuer auf die im Wohnsitzland des Empfängers erhobene Steuer angerechnet werden kann. Bis dato sind über 70 Steuerabkommen sowie seit dem 1. Juli 2005 die Bilateralen Verträge mit der EU in Kraft. Da Schweizer Steuerabkommen als internationale Abkommen behandelt werden, gehen sie den Regelungen von Bund und Kanton/Gemeinde grundsätzlich vor.
Schweizer Doppelbesteuerungsabkommen gelten für (natürliche und juristische) Personen, die in einem der oder in beiden Vertragsstaaten einen Wohnsitz haben. Wie schon in Abschnitt Besteuerung nach Aufwand (Pauschalbesteuerung) erwähnt, erfüllen in der Schweiz ansässige Steuerpflichtige,
die die Pauschalbesteuerung beantragen, generell auch die Voraussetzungen für Steuererleichterungen nach dem Steuerabkommen. Einige Abkommen enthalten jedoch besondere Auflagen, die zu erfüllen sind, um in den Genuss der Vorteile des angewandten Abkommens kommen zu können.
Neben den Steuerabkommen für direkte Einkommenssteuern hat die Schweiz auch mehrere Steuerabkommen im Bereich Erbschafts- und Nachlasssteuer geschlossen. Verhandlungen über ein Doppelbesteuerungsabkommen im Hinblick auf Schenkungssteuer hat es bislang nicht gegeben. Darüber hinaus gibt es einige Sonderabkommen in Bezug auf Grenzgänger, die Besteuerung von internationalen Luftverkehrs- und Transportleistungen, und die Steuersituation von internationalen Organisationen und deren Beschäftigten.














